Die Karateabteilung bietet regelmäßig die Möglichkeit zur Prüfungsvorbereitung und zur Abnahme von Gürtelprüfungen bis 1. Kyu Shotokan, 1. Kyu SOK (Stiloffenes Karate) sowie 1. Kyu Kyusho-Jitsu nach den Richtlinien des DKV an. Selbstverständlich kann die Prüfung aber auch bei jedem anderen Prüfer des DKV bzw. BKB abgelegt werden, beispielsweise auf einem Lehrgang.
Der Weg ist das Ziel
Die Entwicklung eines Karateka vom Anfänger zum Meister ist ein langer Prozess, der viele Jahre dauert und eigentlich niemals abgeschlossen ist. Das Gürtelsystem und die dazugehörigen Prüfungen geben dem Karateka nicht nur Orientierung darüber, wo er sich gerade befindet, sondern auch eine Anleitung, welche Fähigkeiten er sich aneignen muss um sich zu verbessern.
Viele Karateka machen den Fehler, sich das Erreichen einer Graduierung zum Ziel zu setzen. Die Erfahrung zeigt, dass sie trotz aller Motivation, Einsatz und oft auch Begabung alle scheitern. Erfolg im Sinne einer bestandenen Gürtelprüfung werden nur diejeinigen haben, die diese als Zwischenetappe sehen, auf ihrem Weg Karate zu praktizieren: Der Weg ist das Ziel.
Prüfungsvorbereitung
Trotzdem, auch diese Zwischenetappen müssen immer hart erkämpft werden, denn die in der Prüfung abgefragten Fähigkeiten entscheiden nicht nur über das Bestehen, sondern auch darüber ob man den Anforderungen, die einen nach der bestandenen Prüfung dann erwarten auch gewachsen ist. Die Vorbereitung muss so intensiv und so gut sein, dass die Prüfung selbst nur noch eine Formsache ist.
Nach dem Entschluss, sich auf seine nächste Prüfung vorzubereiten beginnt man damit, dass man über einen langen Zeitraum, mindestens ein halbes Jahr lang, regelmäßig ins Training geht. Bis zur Grüngurtprüfung einmal pro Woche, ab der Violettgurtprüfung zweimal - mindestens. Für hohe Braun- und Schwarzgurte steht auch der regelmäßige Besuch von Lehrgängen auf dem Programm.
Die vom Verband festgelegten Mindestwartezeiten sind in keinster Weise dazu geeignet, seine Prüfungsintervalle darauf auszurichten.
Der nächste Schritt ist, sein Prüfungsprogramm daheim zu üben. Auch hier muss man rechtzeitig anfangen: In der Unterstufe ungefähr zwei Monate, in der Oberstufe gar ein halbes- oder dreiviertel Jahr vorher. Wenn man etwas nicht versteht kann man jederzeit einen Trainer bitten, es zu erklären. Hat man es dann so oft geübt hat dass man es auswendig kann, fragt man seinen Trainer, ob er es sich mal anschauen kann. Auch das macht man rechtzeitig vor der Prüfung, denn es gibt immer noch etwas zu verbessern, und man braucht ein paar Wochen bis man diese Fehler dann nicht mehr macht. Manchmal gibt der Trainer Euch aber auch den Rat, die Prüfung zu verschieben. Man sollte immer auf seinen Trainer hören.
Die Prüfung
Die Gürtelprüfung ist der Abschluss der oft langen Prüfungsvorbereitung. Das Erreichen einer neuen Graduierung stellt den Karateka auf eine neue Stufe und damit vor neue Anforderungen, die Erwartungen des Lehrers und der Mittrainierenden an ihn steigen. Die Prüfung dient vor allem dazu, zu prüfen ob er diesen Anforderungen und Erwartungen auch gerecht werden kann. Erlaubt der Prüfer dem Prüfling ein Aufrücken in die neue Stufe ohne dass die Voraussetzungen dazu gegeben sind, so schadet er sowohl dem Karateka als auch denjenigen, die mit ihm trainieren.
Formales
Die Karateabteilung bietet mehrmals im Jahr die Möglichkeit zur Gürtelprüfung im Dojo an. Die Durchführung richtet sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Prüfungs- und Verfahrensordnungen des DKV. Jeder Prüfling ist für die Einhaltung der Richtlinien, aller Formalitäten und die Vorbereitung selbst verantwortlich. Er bittet bei Fragen und Problemen seinen Karatelehrer rechtzeitig um Unterstützung.
Das Bestehen einer Gürtelprüfung hängt ausschließlich davon ab, ob der Prüfling die vom Prüfungsprogramm vorgegebenen Erwartungen erfüllen kann.
Vor Antritt zur Prüfung sind folgende allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen:
- Vorlage des DKV Karateausweises mit gültiger Jahressichtmarke. (ausgenommen Neueinsteiger)
- Zahlung der Prüfungskosten von 11,00 €, unabhängig vom Ergebnis.
Die Prüfungskosten werden vom Verband für Prüfungsmarke und Urkunde erhoben, ein Anspruch auf Bestehen der Prüfung leitet sich daraus nicht ab. - Einhaltung der Mindestwartezeiten (5 Monate für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, 3 Monate für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene).
Für Mitglieder der Karateabteilung des TSV Grünwald e.V. gilt zusätzlich:
- Ab 6. Kyu (Grüngurt) der Besuch von einem oder mehreren Karatelehrgängen seit der letzten Prüfung, der Nachweis erfolgt über den entsprechenden Eintrag im Karatepaß (nur gültig mit Stempel des Ausrichters und Unterschrift des bzw. der Referenten):
- Zum 6. Kyu ein Lehrgang
- Zum 5. und 4. Kyu jeweils zwei Lehrgänge
- Zum 3. bis 1. Kyu jeweils drei Lehrgänge
- Für die Kinder die Stempelkarte mit der Bestätigung über die bestandene Vorprüfung. Der Karatelehrer nimmt die Vorprüfung nur dann ab, wenn das Kind mindestens 24 Trainingseinheiten besucht hat (drei Streifen). Die Vorprüfung ist bestanden, wenn aus Sicht des Karatelehrers ein Bestehen der Prüfung zu erwarten ist. Für unsere Neueinstiger gilt diese Regelung zur ersten Prüfung nicht.
Die Prüfung im Dojo muss mindestens zwei Wochen vorher über das Anmeldeformular erfolgen, nur dann können wir rechtzeitig die Prüfungsunterlagen sowie einen neuen Gürtel beschaffen.
Anerkennung von Graduierungen aus anderen Verbänden
Beim Eintritt in die Karateabteilung des TSV Grünwald e.V. werden Graduierungen im Karate aus anderen Verbänden gemäß den Richtlinien anerkannt. Die entsprechenden Nachweise (Prüfungsurkunden, Ausweise) sind unseren Prüfern nach Rücksprache vorzulegen.
Weiterführende Informationen
- Prüfungsprogramm sowie Prüfungshilfen
- Anmeldung zur Kyuprüfung im Dojo
- Dan Anmeldeportal des DKV (nur für Danprüfungen)